Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) bezweckt eine Förderung der Abfalltrennung sowie eine Stärkung des Recyclings in Deutschland.

Die Verordnung gilt explizit für gewerbliche Siedlungsabfälle, die zukünftig noch besser getrennt werden sollen. Im Einzelnen müssen Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metall, Holz und Textilien sowie Bioabfall separat entsorgt werden. Im Bau- und Abbruchbereich sind Materialien wie z. B. Dämmung, bituminöse Abfälle und Gips betroffen. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende ab August 2017 ihr Abfallsammelsystem dokumentieren und diese Zusammenstellung auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen. Dies gilt sowohl für die getrennte Erfassung als auch für eine in Ausnahmefällen erlaubte gemischte Sammlung und Verwertung von Abfällen.